Stadtberner SVP provoziert mit 
recycelter Wahlkampfwerbung

Juristen erachten die Werbesendung der SVP gegen die Ausländermotion als strafrechtlich irrelevant.

Nein zum Partizipationsreglement!

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Es ist Wahlkampf. Und wieder einmal sorgt ein Abstimmungssujet der SVP für Empörung – etwa in den sozialen Netzwerken. Diesmal ist es ein Flyer der Stadtberner SVP, der am Dienstag an alle Haushalte der Stadt Bern verteilt wurde. Das Plakat zeigt eine Abstimmungsurne, vor der Menschen anstehen. Eben wirft eine verschleierte Frau ihr Wahlcouvert ein. Hinter ihr warten ein dunkelhäutiger Mann, ein Südländer im Trainingsanzug, ein gelbgesichtiger Chinese mit dünnem Schnurrbart – alle nehmen sie einem Mann im Sennenkappe den Vortritt. Das SVP-Plakat richtet sich gegen die Ausländermotion, über die das Stadtberner Stimmvolk am 14. Juni abstimmen wird. Die Ausländermotion würde Stadtbernern ohne Schweizer Pass die Möglichkeit geben, mit 200 Unterschriften einen Vorstoss zuhanden des Stadtrats einzureichen. Das Wahl- oder Stimmrecht bliebe der ausländischen Bevölkerung aber auch nach Annahme der Vorlage weiterhin verwehrt.

Ist es vor diesem Hintergrund nicht irreführend, wenn die auf dem Plakat abgebildeten Menschen vor einer Abstimmungsurne stehen? Nein, findet SVP-Grossrat Thomas Fuchs, der das Plakat verantwortet. Das Plakat sei symbolisch und eigens für die Kampagne gezeichnet worden. Seine Partei habe zu wenig Geld für eine Kampagne gegen die Ausländermotion, sagte Rudolf Friedli vor knapp einem Monat im «Bund». Nun reichten die monetären Mittel immerhin aus, um den Flyer auch in Haushalte mit einem «Stopp Werbung»-Kleber verteilen zu lassen. Die Post verlangt dafür Extragebühren.

«Subtile Form von Rassismus»
Gespart hat man aber an anderer Stelle: Erich Hess (SVP) erklärt auf Anfrage, dass das Plakat bereits vor fünf Jahren von der JSVP verwendet worden sei. 2010 wurde im Kanton Bern über ein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene abgestimmt; die abgebildete Wahlurne hatte damals ihre Berechtigung.

Vor wenigen Wochen wurden die Generalsekretäre der Schweizerischen SVP vor dem Berner Regionalgericht erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dies, weil sie ein Inserat mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» publiziert hatten. Das aktuelle Plakat verletzt gemäss Tarek Naguib von den Demokratischen Juristen Schweiz die Rassismusstrafnorm aber nicht: «Diese geht von einer engen Rassismusdefinition aus.» Das Plakat spiele aber zweifelsohne mit bekannten Stereotypen kultureller Ausgrenzung, so Naguib. «Das ist eine subtile und perfide Form von Rassismus, die Diskriminierung im Alltag begünstigt und die nicht verharmlost werden sollte.»

Quelle: Basil Weingartner, Der Bund

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