Abgangsentschädigung für Statthalter sorgen
    für rote Köpfe

    Die bernische SVP wirft dem Regierungsrat vor, er verteile den nicht wiedergewählten Regierungsstatthaltern «goldene Fallschirme». Mehr noch: Er zahle diese gestaffelt aus, damit die Statthalter Steuern sparen können.

    «Ist das die neue Steuerpolitik der Regierung?», fragt ironisch der Stadtberner SVP-Grossrat Thomas Fuchs. Er stellt dem Regierungsrat in einer Interpellation Fragen zu den Abgangsentschädigungen, welche die nicht mehr wiedergewählten Regierungsstatthalter erhalten haben oder noch erhalten. Dabei geht es um jene Statthalter, die ihren Posten wegen der Bezirksreform verloren haben, mit der die Zahl der Statthalterämter auf das Jahr 2010 von 26 auf 10 reduziert wurde. Fuchs spricht dabei von «goldenen Fallschirmen».

    In sieben bis zehn Fällen
    Sieben bis zehn Statthalter sollen in der Tat eine Abgangsentschädigung erhalten haben. Wie viel die Einzelnen erhielten, ist nicht bekannt. Die Nachfrage auf dem Personalamt ergibt, dass der Regierungsrat eine Regelung verabschiedet hat, die festlegt, wie sich der Kanton von den «überzähligen» Statthaltern trennt. Die Regelung ist der Öffentlichkeit leider nicht zugänglich. Hans-Ulrich Zürch er, Leiter des Personalamts, bestätigt, dass die Statthalter unter gewissen Bedingungen eine Abgangsentschädigung erhalten. Das gilt für all jene, die nicht mehr für den Kanton – als Statthalter oder in anderer Funktion – arbeiten. Alle anderen erhalten eine Entschädigung – auch jene, die schon vor Ende ihrer Zeit als Statthalter einen neuen Job gefunden haben. Der Grundgedanke dahinter ist, dass sie unverschuldet nicht wiedergewählt worden sind. Die Höhe der Abgangsentschädigung richtet sich nach Dienstjahren und Lebensalter und kann bis zu 18 Monatslöhne umfassen.

    In Tranchen ist möglich
    Finanzdirektor Urs Gasche (BDP) bestätigt weiter, dass es möglich ist, sich eine Abgangsentschädigung verzögert oder auch in Tranchen auszahlen zu lassen. Das Gesetz lasse dies zu. Falls einige Statthalter dies tun, um ihre Steuern zu optimieren, sähe Gasche daran nichts Anrüchiges, wie er erklärt. Zudem könne es auch für den Kanton Vorteile habe n, wenn er zum Beispiel in Raten bezahlen könne.

    Thomas Fuchs wiederum findet, die Regierung wolle die «Begünstigten steuerlich schonen». Festzuhalten ist dazu dies: Dieselbe SVP, die jetzt den Statthaltern an den Karren fährt, hatte seinerzeit hart dafür gekämpft, dass alle Statthalterämter beibehalten werden und niemand seinen Job verliert – und die entsprechenden Einsparungen ausbleiben.

    (Fabian Schäfer, BernerZeitung, 05.03.09)

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