Oh ja – Kritik ist berechtigt

Nein, es geht nicht um die illegale Besetzung des Bundesplatzes durch Minderjährige und es geht auch nicht um den unwürdigen Antrag der Sozialdemokraten der Stadt Bern (SP/JUSO), welche dem Tierparkverein Dählhölzli sage und schreibe 300’000 Franken jährlich streichen wollen. Diese beiden Themen wären Grund genug die Verantwortlichen mit reichlich Kritik einzudecken.

Es geht um etwas viel Bedeutenderes, nicht nur für Stadt und Kanton Bern, sondern für unser Land – die Schweiz. Vergangene Woche äusserte sich Alt-Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) ungewohnt direkt und kritisch zum Rahmenabkommen. Erfolgt sind dann auch erstaunlich deutlich ablehnende Kommentare der Sozialpartner, namentlich von Gewerkschaften und Gewerbeverband und sogar CVP-Präsident Gerhard Pfister stimmt in den Chor ein.

Was ich und die SVP seit langem überall erwähnen wird nun immer breiteren Kreisen bewusst. Das EU-Rahmenabkommen heisst für die Schweiz eine automatische Rechtsübernahme, die Unterstellung unter das EU-Gericht und deren Straf- und Sanktionsmassnahmen.

Nur wenige Tage nach dem alt bundesrätlichen Appell gegen das Rahmenabkommen wurde ein Brief der Sozialpartner mit einer Stellungnahme zum vorgeschlagenen institutionellen Abkommen an den Bundesrat publik. Die Sozialpartner – zusammengesetzt aus Travail.Suisse, dem Gewerkschaftsverbund, dem Gewerbe- und dem Arbeitgeberverband – kritisieren gemeinsam, dass das vorgeschlagene Rahmenabkommen «unseren Lohnschutz unterhöhlt» und damit die Schweizer Löhne gefährdet. Aufgrund der im Abkommen fehlenden Schranken gegen das Unionsbürgerrecht verlangen die Sozialpartner ausserdem Garantien von der EU, dass EU-Bürger nicht an Schweizer Sozialleistungen anzapfen können, ohne jemals in der Schweiz gearbeitet zu haben. Als dritter Punkt wird nicht akzeptiert, «dass die Schweiz neue EU-Gesetze fast automatisch übernehmen muss (dynamische Rechtsübernahme) und dass in Streitfällen der europäische Gerichtshof als letzte Instanz entscheidet.» Diese Kritik zeigt den Kern des Problems auf: Es geht um nichts anderes als unsere Selbstbestimmung und Demokratie.

Das Schweizer Stimmvolk hat nun mehrmals an der Urne bestätigt, dass es an den bilateralen Verträgen festhalten will. Genau dieser Bilateralismus ginge aber nun fundamental verloren.
Die Problematik geht weiter: Die Erweiterung der Guillotineklausel im neuen Vertragssystem, das ohnehin schon neue Sanktionsmöglichkeiten – in der Form von sogenannten Ausgleichsmassnahmen (sprich Strafen!) – vorsieht, ist ungerechtfertigt. Was das Komitee EU-No und die SVP schon lange dargelegt haben, kommt nun also mit Nachdruck an die breite Öffentlichkeit.

Fakt bleibt: Es kann nicht sein, dass ein einseitig europäisches Gericht über das Verhältnis zwischen der EU und einem Nichtmitglied entscheidet. Vergessen wir nicht, die EU hat logischerweise andere Interessen als unser Land. Die EU strebt seit langen an, die Schweiz faktisch in die EU zu integrieren, denn unser Land ist eine finanziell potente Braut, die ihre Rechnungen pünktlich begleicht. Die EU wird sich daher auch kaum kompromisswillig zeigen und wird vielmehr auf ein Rahmenabkommen drängen, welches faktisch einem EU-Beitritt gleichkommt und unser Land eingliedert, institutionell und inhaltlich.

Die Frage ist nun, ob Bundesrat und Bundesparlament den Mut haben, der EU die Stirn zu bieten und nötigenfalls das Rahmenabkommen einseitig für tot zu erklären und damit die direkte Demokratie, die Souveränität und Schweizer Eigenheiten wie Lohnschutz und Tierschutz zu verteidigen.

Ich habe die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben, trotz zahlreicher (vor allem heimlicher) EU-Fans in Verwaltung und Parlament. Nicht umsonst habe ich schon vor vielen Jahren meine Homepage in weiser Vorahnung unter dem Namen www.nein.eu reserviert. Der gesunde Menschenverstand dürfte nämlich am Schluss siegen.

Thomas Fuchs

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