Erneuter Angriff auf das bewährte Ständemehr

Verlieren ist eines – verlieren können das Andere. Offenbar haben die Jungsozis mit Niederlagen dasselbe Problem wie US-Präsident Donald Trump. Allen voran die linksextreme JUSO-Präsidentin hetzt gegen das böse Ständemehr. Dank genau diesem Ständemehr wurde die Konzernverantwortungsinitiative sang- und klanglos versenkt und alle orangen Fahnen an Balkonen, Hausdächern und Veloanhängern können nun endlich nach gefühlten Dutzenden Monaten eingerollt und mit der nächsten Textilsammlung entsorgt werden. Gleichzeitig können die unzähligen Kirchenverantwortlichen sich wieder um die wichtigen und richtigen Probleme ihrer Schäfchen kümmern, statt eifrig weiter zu politisieren. Leider tun sie ihre kirchliche Arbeit jetzt mit deutlich weniger zahlenden Kirchenmitgliedern, aber dafür weiterhin mit den üppigen Einnahmen aus den Konzernen. Geld stinkt auch bei der Kirche nicht.

Zur Erinnerung etwas Staatskunde (welche offenbar einige frustrierte Linke vergessen oder zumindest verdrängt haben). Zur Annahme einer Abstimmungsvorlage muss in der Schweiz in bestimmten Fällen zusätzlich zum Volksmehr (der Mehrheit der gültig abstimmenden Bürger) auch die Mehrheit der Stände (d. h. der Kantone) einer Vorlage zustimmen. Als Standesstimme gilt das Ergebnis der entsprechenden Volksabstimmung in einem Kanton.

Die Wurzeln des Ständemehrs liegen in der historischen Autonomie der Kantone in der Alten Eidgenossenschaft. Einziges eidgenössisches Organ war bis zum Franzoseneinfall 1798 die Tagsatzung, in der jeder Stand ungeachtet seiner Einwohnerzahl eine Stimme hatte. Eidgenössische Belange wurden also in dieser Zeit ausschliesslich durch das Ständemehr entschieden. Nach dem Franzoseneinfall und dem Scheitern der zentralistisch organisierten Helvetischen Republik wurde mit der Mediation 1803 die Tagsatzung wieder eingeführt. Auch hier wurde nach Ständen abgestimmt; allerdings hatten die Standesstimmen der sechs grössten Kantone doppeltes Gewicht.
Nach der Niederlage Napoleons wurde die Tagsatzung im Bundesvertrag von 1815 wiederum einziges gesamteidgenössisches Organ. Auch unter dem Bundesvertrag war allein das Ständemehr in Abstimmungen entscheidend; die Stimmen aller Stände waren erneut gleichwertig.
Bei der Schaffung des Bundesstaats 1848 wollten die Kantone nach den Erfahrungen mit der Helvetischen Republik sichergehen, dass es nicht ein weiteres Mal über ihren Kopf hinweg zu einer zentralistischen Verfassung kommen würde, weshalb ein zweikammriges Parlament aus Volks- und Kantonsvertretung eingerichtet wurde. Auf diese Weise sollte dem Prinzip des Föderalismus Rechnung getragen werden.

Heute ist das Ständemehr gemäss Art. 140 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) in folgenden Fällen zusätzlich zum Volksmehr nötig:

  • Annahme einer Änderung der Bundesverfassung (über Volksinitiative oder obligatorisches Referendum)
  • Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften
  • dringlich erklärte Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage mit Geltungsdauer von über einem Jahr

Die sechs Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben aus historischen Gründen je eine halbe Standesstimme (Art. 142 Abs. 4 BV), die übrigen 20 Kantone jeweils eine ganze Standesstimme. Somit ergeben sich 23 Standesstimmen.
Das Ständemehr bei einer Vorlage ist erreicht, wenn eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist. Ein Gleichstand, also 11,5 zu 11,5 Standesstimmen (11 zu 11 vor Gründung des Kantons Jura 1979), zählt als Ablehnung.

In der Praxis stimmen Volks- und Ständemehr fast immer überein. Ist dies jedoch nicht der Fall, so bevorteilt ein Stände-Nein die kleinen, ländlichen und eher konservativ geprägten Kantone der deutschsprachigen Zentral- und Ostschweiz gegenüber den grossen städtischen Agglomerationen und gegenüber der französischsprachigen Schweiz. Im Gegensatz dazu bevorzugt ein Volks-Nein die grossen Agglomerationen und Kantone gegenüber den kleinen ländlichen Kantonen (wobei in den grossen Städten und in der französischsprachigen Schweiz oft ähnlich abgestimmt wird).

Ein demokratierechtliches Problem liegt darin, dass beim Ständemehr eine Stimme aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden (15’000 Einwohner, eine halbe Standesstimme) 40,95-mal mehr Gewicht hat als eine aus dem Kanton Zürich (1’228’600 Einwohner, eine Standesstimme). Obwohl diese Tatsache immer wieder kritisiert wird, besteht weitgehend Konsens, dass am Ständemehr als einem Grundpfeiler des schweizerischen Föderalismus nicht gerüttelt werden soll. Da ausserdem jede Änderung des gegenwärtigen Zustandes bei der abschliessenden Abstimmung auf das Erreichen des Ständemehrs angewiesen wäre, ist eine Abschaffung dieser Regelung unrealistisch.

Es wird jetzt gejammert wegen der Konzernverantwortungsinitiative. 2002 wurde aber zum Beispiel die Volksinitiative «Gegen Asylrechtsmissbrauch» von der Mehrzahl der Stände angenommen, scheiterte aber mit 49,9 % beim Volk. Hat damals die SVP dasselbe Theater veranlasst? Natürlich nicht, denn das Ständemehr ist auch ein Minderheitenschutz.

In den nächsten Wochen und Monaten werden viele Experten und noch mehr Medienschaffende nun auf das Ständemehr einhauen und immer wieder linke und parteipolitische Abweichler zu Wort kommen lassen und mit Befragungen aufzeigen, dass das Ständemehr wackelt und weg muss.

Dabei wird vergessen, dass 2003 der Nationalrat bereits eine Relativierung des Ständemehrs abgelehnt und eine Einzelinitiative aus der SP verworfen hat. Der Vorstoss verlangte für Verfassungsvorlagen, die im Ständerat eine qualifizierte Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhielten, nur noch das Volksmehr. Die Mehrheit befand, damit würde die direkte Demokratie geschwächt. Der Nationalrat bekräftigte damit einen Entscheid von 1995.

Es bleibt dabei: Jeder der 20 Kantone hat eine Standes-Stimme, die 6 Halbkantone je eine halbe. Für ein Ständemehr braucht es also mindestens 12 Standes-Stimmen und das ist gut so. Das JUSO-Geschrei ist also nicht mehr als ein Theater.

Thomas Fuchs

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