Häftlinge zwingen Betreuer, Kameras auszuschalten

Eine Gruppe Häftlinge in der Strafanstalt Thorberg hat sich gegen die Kameraüberwachung während Besuchen aufgelehnt. Nun muss die Thorberg-Leitung die Kameras in Besucherräumen demontieren.

Wer in der Strafanstalt Thorberg eine Strafe absitzt, muss damit leben, dass er streng überwacht wird, sei es von Anstaltsbeamten, sei es von elektronischen Systemen. Bis vor wenigen Tagen konnten selbst die Besuche von Verwandten und Bekannten nicht nur durch anwesende Betreuer, sondern auch durch Kameras observiert werden. Doch mit dem künstlichen Auge in Besucherräumen ist seit einigen Tagen Schluss. Auslöser für das Kameraverbot bei Besuchen war nicht etwa eine Gesetzesänderung, sondern ein von 18 Sträflingen unterzeichneter Brief an die Anstaltsverantwortlichen. Die Häftlinge monieren darin, dass eine Kameraüberwachung während Besuchen nicht rechtens sei.

Erfolg für Sträflinge
Martin Krämer, Vorsteher des kantonalen Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung (FB) gab den Häftlingen recht. Für die Überwachung durch Videokameras in Besucherräumen des Thorbergs fehle eine gesetzliche Grundlage, hält Krämer in einem Mail an diese Zeitung fest. Ob Krämer richtig liegt mit seiner Interpretation, ist umstritten (siehe Box).

Anweisung umgesetzt
Nichtsdestotrotz hat die Thorberg-Leitung die Anweisung des übergeordneten Amtes FB in sämtlichen Besucherräumen bereits umgesetzt: In drei Einzelbesuchszimmern im Eingangsbereich der Anstalt wurden die Kameras demontiert. Im Besucherraum im Neubauteil der Strafanstalt bleiben sie zwar installiert, wurden aber vom Personal abgedeckt.

Die grösste Auswirkung könnte das Kameraverbot jedoch in der sogenannten Anstaltskapelle haben. Samstags und sonntags finden dort Mehrfachbesuche statt: Bis zu 20 Gefangene dürften gleichzeitig je drei Besucher empfangen. Laut dem stellvertretenden Thorberg-Direktor Ulrich Jakob sind bei solchen Mehrfachbesuchen bis zu 60 Insassen und Besucher im Kapellenraum. Die Kameras seien ein wichtiges Mittel dazu gewesen, die Sicherheit während der Besuche zu gewährleisten und dem Einschleusen von verbotenen Gegenständen durch Besucher entgegenzuwirken. Nun müsse man nach anderen Lösungen suchen, so Jakob.

Wegen Verbot mehr Drogen?
Thorberg-Betreuer ärgern sich über das Kameraverbot in Besuchsräumen. Offiziell mag sich keiner äussern. Doch der Tenor ist klar: Sie befürchten, dass das Überwachungsverbot zur Folge habe, dass wieder mehr Drogen in die Anstalt gelangten. Der stellvertretende Anstaltsdirektor Jakob bestätigt, dass Drogen in Strafanstalten ein Dauerproblem seien. Ob sich das Problem nach Abschaltung der Kameras verschärfe, sei aber nicht absehbar. Hauptargument zur Überwachung der Besucherräume sei immer die Sicherheit gewesen. Denn auch bei Besuchen komme es nicht selten zu heiklen Situationen, wenn Besucher und Insassen aneinander gerieten.

Nun wird es politisch
Die Kameras in den Besucherräumen werden auch schon zum Politikum: SVP-Grossrat Thomas Fuchs will einen Vorstoss einreichen. Laut Fuchs kann es nicht sein, dass ausgerechnet bei Besuchen keine Kameras erlaubt seien. Denn gerade bei Besuchen bestehe doch die Gefahr, dass Insassen von aussen illegale Gegenstände, etwa Drogen, einschleusen.

Polizeidirektor Hans-Jürg Käser signalisiert bereits, dass er dem Thema gegenüber offen ist: «Wir haben die Absicht, das Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug zu überarbeiten.» Dabei werden laut Käser auch die Bestimmungen zur Videoüberwachung in den Anstalten überprüft.»

Kameras in Besucherräumen werden auch unabhängig von der Gesetzeslage umstritten bleiben. So sagt etwa Martin Krämer, Vorsteher des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung, der Überwachung von Besuchen durch Videokamera werde bloss eine Scheinsicherheit und keine Erhöhung der effektiven Sicherheit zugeschrieben. Offenbar sind Kameras in Besucherräumen zudem auch in anderen Anstalten nicht üblich: Sowohl in der Strafanstalt Pöschwies in Zürich wie auch in der Anstalt Lenzburg gibts keine Kameras. Beiderorts sieht man auch keinen Bedarf dafür.

Rechtliche Situation
Umstritten ist, ob respektive inwieweit das Gesetz Kameras in Besucherräumen überhaupt verbietet. Thorberg-Betreuer glauben, dass dies zumindest nicht in jedem Fall verboten sei. Soweit Überwachung durch Betreuer erlaubt sei, so weit müsse doch auch Kameraüberwachung möglich sein, finden sie. In der Tat unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Kameraüberwachung und Überwachung durch einen Betreuer. Das bestätigt Markus Siegenthaler, Datenschutzbeauftragter des Kantons Bern: «Gemäss dem Gesetz darf jeder Besuch, der durch einen Betreuer überwacht werden darf, auch mit einer Kamera überwacht werden.» In beiden Fällen müsse bloss sichergestellt sein, dass die Betroffenen im konkreten Fall informiert seien, dass sie überwacht würden. Zudem dürfe das Bild nur auf einen Bildschirm übertragen und nicht aufgezeichnet werden. Diese Vorgabe wurde aber nie bestritten. (ma)

Quelle: Mischa Aebi, Berner Zeitung

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