Archiv der Kategorie: Kanton Bern

Druck aus Bevölkerung und Politik hat gewirkt – Widersinnige Einschränkungen für Lottoveranstalter werden wieder aufgehoben

Die Einführung neuer Einschränkungen beim Lotto spielen (neu hätten keine Gutscheine oder Edelmetalle mehr als Preise abgegeben werden dürfen) hatte die beiden SVP-Grossräte Thomas Fuchs und Sandra Schneider im vergangenen November auf den Plan gerufen und sie dazu veranlasst, im Grossen Rat einen dringlichen Vorstoss einzureichen, welcher verlangt, dass diese widersinnigen Einschränkungen umgehend wieder abgeschafft werden.

Nun hat die dafür zuständige Sicherheitsdirektion in einer Medienmitteilung vermeldet, dass die Einschränkungen nicht eingeführt werden sollen und es somit wieder möglich sein soll, bei Lottoveranstaltungen Gutscheine und Edelmetalle als Gewinne abzugeben.

Wir sind hocherfreut über die rasche und unkomplizierte Umsetzung dieses Vorstosses und danken dem Regierungsrat für sein zügiges Handeln. Der Druck aus Bevölkerung und Politik sowie die berechtigten Sorgen der Lottoveranstalter haben Wirkung gezeigt. Mit der Einführung dieser widersinnigen Einschränkungen wäre das Vereinswesen im Kanton Bern nachhaltig geschädigt worden. Zudem wäre durch den Wegfall von Lottoveranstaltungen, vor allem für viele ältere Leute, eine wichtige soziale Freizeitbeschäftigung abhandengekommen.

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch. Um künftig wieder Gutscheine und Edelmetalle als Lottopreise abgeben zu dürfen, ist neu eine Kleinlotteriebewilligung nötig. Die beiden Grossräte plädieren dafür, auch auf diese unnötige administrative Einschränkung zu verzichten, da sie neben mehr Aufwand auch zu mehr Bürokratie führen würde. Die Mitarbeitenden des Kantons Bern haben wichtigere Aufgaben zu erledigen.

Grossrätin Sandra Schneider (Biel/Bienne) und Grossrat Thomas Fuchs (Bern)

15’153 Bernerinnen und Berner sagen NEIN zu höheren Motorfahrzeugsteuern!

Communiqué SVP Kanton Bern vom 2. November 2021 – Heute reichten die SVP Kanton Bern und der Bund der Steuerzahler (BDS) das kantonale Referendum gegen die geplante Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern ein. Die Unterschriften­sammlung wurde breit unterstützt sowohl aus dem Gewerbe wie auch von Pro Libertate und ACS. Alle sind sich einig: Die Motorfahrzeugsteuern sollen nicht erhöht werden!

Bereits zum dritten Mal innert weniger Jahre versucht das Kantonsparlament, die Motorfahrzeugsteuern zu erhöhen. Für Parteipräsident Manfred Bühler ist das eine Missachtung des Volkswillens: «Bereits das Nein zum nationalen CO2-Gesetz macht deutlich, dass die Bevölkerung keine Klimapolitik mittels Strafsteuern wünscht.» Grossrat Thomas Knutti doppelt nach: «Die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern ist eine Zwängerei.»

Die zusätzlichen Einnahmen von 40 Millionen aus der Motorfahrzeugsteuer sollen dann wieder rückverteilt werden. «Reine Augenwischerei», ist Grossrätin Andrea Gschwend überzeugt: «Wer Auto, Töff oder Lieferwagen fährt, soll also neu bis zu über 100 Franken mehr zahlen. Von diesem Geld soll dann an die Steuerzahlenden etwas vergütet werden und zwar an Gutverdienende 200 Franken, an Schlechtverdienende noch mickrige 10 Franken pro Jahr?» Unklar ist, wieviel überhaupt rückverteilt wird nach Abzug der zusätzlichen Verwaltungskosten, namentlich der im Grossratsvortrag erwähnten Kosten für die notwendigen Softwareanpassungen bei den Steuerberechnungsmodulen, aber auch bei den Datenbanken, Schnittstellen, Fakturierungen etc.

Insbesondere im ländlichen Raum regt sich Widerstand. «Die Landbevölkerung und das Gewerbe, welches zwingend auf ein stärkeres und für jedes Gelände geeignetes Fahrzeug angewiesen ist, soll mehr bezahlen. Von der Rückverteilung profitieren dann aber auch die Städter, deren Busse und Trams im 5-Minuten-Takt verkehren», stellt Grossrat Etienne Klopfenstein fest.

Die Erhöhung der Motofahrzeugsteuern führt letzten Endes dazu, dass dadurch auch die Preise von Produkten und Dienstleistungen ansteigen. Für Unternehmer und Nationalrat Erich Hess liegt auf der Hand, «dass KMU und Gewerbebetriebe die entstehenden Mehrkosten auf ihre Kunden abwälzen müssen.» Entsprechend alarmiert ist alt Nationalrat Thomas Fuchs vom Bund der Steuerzahler: «Diese Steuererhöhung trifft nicht nur die Autofahrer auf Grund der Motorfahrzeugsteuer, sondern letztlich alle, wenn die Preise generell steigen!»

Für Grossrätin und Vorstandsmitglied des ACS Sandra Schneider steht die Ungerechtigkeit im Vordergrund: «Es ist alles andere als sozial, wenn der Staat diejenigen bestraft, welche zwingend auf ein Auto angewiesen sind und keine Alternativen wahrnehmen können.» Das Referendum ist überdies keine Generationenfrage. Stadtrat Janosch Weyermann von Pro Libertate weiss: «Das Gros der jungen Menschen geht nicht an Klimademos, sondern ist mit dem Fussfassen in der Arbeitswelt beschäftigt und will einen sicheren Ausbildungsplatz».

Das Justistal, wie es selbst nicht alle Sigriswiler kennen!

Das Justistal und den Chästeilet als Abschluss des Alpsommers sind weitherum bekannt. Doch das Gebirgstal in Sigriswil am nördlichen Thunersee-Ufer hat noch viel mehr zu bieten. Das beweist das neue Buch «Das Justistal und seine Alpen» der Geschwister Therese Krähenbühl-Müller und Samuel Krähenbühl, soeben erschienen im Weberverlag Thun.

Oder wussten Sie etwa, dass ein Holländer an der Nordsee das Tal mit sämtlichen Alpen mit Steinen aus der Schweiz nachbaute? Haben Sie schon je vom «Hohseiler» gehört, einem an die Felsen des Niederhorns verbannter Mönch, der an stürmischen Tagen laut heult? Oder kennen Sie die Geschichten der Brotbuben, welche früher den Sennen am Samstag die Wocheneinkäufe ins Tal brachten und bei dieser Gelegenheit Fische aus dem Bach zogen? Und wussten Sie, dass im Justistal im 2. Weltkrieg nicht nur Strassen und Festungen, sondern auch zwei Seilbahnen gebaut wurden? Das sind nur einige der interessanten Aspekte rund ums Justistal, welche auf 350 Seiten thematisiert werden.

Auch gingen die Autoren, deren Mutter aus Oberhusen im Ortsteil Sigriswil stammt, der Geschichte jeder einzelnen der neun Justistaler Alpen nach. Dazu haben sie Interviews mit den Verantwortlichen aller Alpen geführt. Und zusätzlich auch mit ehemaligen Älplern und Bergvögten. So wird ein für alle Mal geklärt, warum und wie die Oberhofner zu ihrer eigenen Alp im Justistal gekommen sind. Dazu haben die Autoren einen Teilungsvertrag aus dem Jahr 1747 wiederentdeckt. Auch wird die teils bewegte Geschichte der Alphütten erläutert, welche leider oft Lawinen oder Bränden zum Opfer gefallen sind. Dank wiederentdeckten alten Fotos ihres Urgrossvaters Dr. Ernst Konrad Schiller, welche jahrzehntelang auf den Original-Glasplatten im Estrich ihrer Grosseltern in Oberhusen im Dornröschenschlaf schlummerten, konnten die Autoren diese Unglücke sogar teilweise im Bild ins Buch bringen.

Besonders eindrücklich sind auch die Bilder des damals noch vereisten Schaflochs, welche ebenfalls ihr Urgrossvater persönlich auf die Glasplatte bannte. Aber selbstverständlich sind im Buch neben den alten schwarz-weissen Fotos auch viele bunte Bilder aus den vergangenen Jahren zu sehen bis hin zu modernen Drohnenaufnahmen des Corona-Chästeilets 2020. Und natürlich wird auch das nicht ganz einfach zu verstehende System des uralten Chästeilets mit Text und Grafiken erklärt.

Im Internet bestellbar unter: www.prolibertate.ch oder telefonisch bei Thomas Fuchs unter der Nummer 031 981 34 40 zum Preis von 49.50 Franken.

Zum Buch
Autoren: Therese Krähenbühl Müller, Samuel Krähenbühl, 350 Seiten, 23 × 27 cm, gebunden,  Hardcover, erschienen im Werd & Weber Verlag, Thun, ISBN 978-3-03818-319-8

 

Erneuter Angriff auf das bewährte Ständemehr

Verlieren ist eines – verlieren können das Andere. Offenbar haben die Jungsozis mit Niederlagen dasselbe Problem wie US-Präsident Donald Trump. Allen voran die linksextreme JUSO-Präsidentin hetzt gegen das böse Ständemehr. Dank genau diesem Ständemehr wurde die Konzernverantwortungsinitiative sang- und klanglos versenkt und alle orangen Fahnen an Balkonen, Hausdächern und Veloanhängern können nun endlich nach gefühlten Dutzenden Monaten eingerollt und mit der nächsten Textilsammlung entsorgt werden. Gleichzeitig können die unzähligen Kirchenverantwortlichen sich wieder um die wichtigen und richtigen Probleme ihrer Schäfchen kümmern, statt eifrig weiter zu politisieren. Leider tun sie ihre kirchliche Arbeit jetzt mit deutlich weniger zahlenden Kirchenmitgliedern, aber dafür weiterhin mit den üppigen Einnahmen aus den Konzernen. Geld stinkt auch bei der Kirche nicht.

Zur Erinnerung etwas Staatskunde (welche offenbar einige frustrierte Linke vergessen oder zumindest verdrängt haben). Zur Annahme einer Abstimmungsvorlage muss in der Schweiz in bestimmten Fällen zusätzlich zum Volksmehr (der Mehrheit der gültig abstimmenden Bürger) auch die Mehrheit der Stände (d. h. der Kantone) einer Vorlage zustimmen. Als Standesstimme gilt das Ergebnis der entsprechenden Volksabstimmung in einem Kanton.

Die Wurzeln des Ständemehrs liegen in der historischen Autonomie der Kantone in der Alten Eidgenossenschaft. Einziges eidgenössisches Organ war bis zum Franzoseneinfall 1798 die Tagsatzung, in der jeder Stand ungeachtet seiner Einwohnerzahl eine Stimme hatte. Eidgenössische Belange wurden also in dieser Zeit ausschliesslich durch das Ständemehr entschieden. Nach dem Franzoseneinfall und dem Scheitern der zentralistisch organisierten Helvetischen Republik wurde mit der Mediation 1803 die Tagsatzung wieder eingeführt. Auch hier wurde nach Ständen abgestimmt; allerdings hatten die Standesstimmen der sechs grössten Kantone doppeltes Gewicht.
Nach der Niederlage Napoleons wurde die Tagsatzung im Bundesvertrag von 1815 wiederum einziges gesamteidgenössisches Organ. Auch unter dem Bundesvertrag war allein das Ständemehr in Abstimmungen entscheidend; die Stimmen aller Stände waren erneut gleichwertig.
Bei der Schaffung des Bundesstaats 1848 wollten die Kantone nach den Erfahrungen mit der Helvetischen Republik sichergehen, dass es nicht ein weiteres Mal über ihren Kopf hinweg zu einer zentralistischen Verfassung kommen würde, weshalb ein zweikammriges Parlament aus Volks- und Kantonsvertretung eingerichtet wurde. Auf diese Weise sollte dem Prinzip des Föderalismus Rechnung getragen werden.

Heute ist das Ständemehr gemäss Art. 140 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) in folgenden Fällen zusätzlich zum Volksmehr nötig:

  • Annahme einer Änderung der Bundesverfassung (über Volksinitiative oder obligatorisches Referendum)
  • Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften
  • dringlich erklärte Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage mit Geltungsdauer von über einem Jahr

Die sechs Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben aus historischen Gründen je eine halbe Standesstimme (Art. 142 Abs. 4 BV), die übrigen 20 Kantone jeweils eine ganze Standesstimme. Somit ergeben sich 23 Standesstimmen.
Das Ständemehr bei einer Vorlage ist erreicht, wenn eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist. Ein Gleichstand, also 11,5 zu 11,5 Standesstimmen (11 zu 11 vor Gründung des Kantons Jura 1979), zählt als Ablehnung.

In der Praxis stimmen Volks- und Ständemehr fast immer überein. Ist dies jedoch nicht der Fall, so bevorteilt ein Stände-Nein die kleinen, ländlichen und eher konservativ geprägten Kantone der deutschsprachigen Zentral- und Ostschweiz gegenüber den grossen städtischen Agglomerationen und gegenüber der französischsprachigen Schweiz. Im Gegensatz dazu bevorzugt ein Volks-Nein die grossen Agglomerationen und Kantone gegenüber den kleinen ländlichen Kantonen (wobei in den grossen Städten und in der französischsprachigen Schweiz oft ähnlich abgestimmt wird).

Ein demokratierechtliches Problem liegt darin, dass beim Ständemehr eine Stimme aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden (15’000 Einwohner, eine halbe Standesstimme) 40,95-mal mehr Gewicht hat als eine aus dem Kanton Zürich (1’228’600 Einwohner, eine Standesstimme). Obwohl diese Tatsache immer wieder kritisiert wird, besteht weitgehend Konsens, dass am Ständemehr als einem Grundpfeiler des schweizerischen Föderalismus nicht gerüttelt werden soll. Da ausserdem jede Änderung des gegenwärtigen Zustandes bei der abschliessenden Abstimmung auf das Erreichen des Ständemehrs angewiesen wäre, ist eine Abschaffung dieser Regelung unrealistisch.

Es wird jetzt gejammert wegen der Konzernverantwortungsinitiative. 2002 wurde aber zum Beispiel die Volksinitiative «Gegen Asylrechtsmissbrauch» von der Mehrzahl der Stände angenommen, scheiterte aber mit 49,9 % beim Volk. Hat damals die SVP dasselbe Theater veranlasst? Natürlich nicht, denn das Ständemehr ist auch ein Minderheitenschutz.

In den nächsten Wochen und Monaten werden viele Experten und noch mehr Medienschaffende nun auf das Ständemehr einhauen und immer wieder linke und parteipolitische Abweichler zu Wort kommen lassen und mit Befragungen aufzeigen, dass das Ständemehr wackelt und weg muss.

Dabei wird vergessen, dass 2003 der Nationalrat bereits eine Relativierung des Ständemehrs abgelehnt und eine Einzelinitiative aus der SP verworfen hat. Der Vorstoss verlangte für Verfassungsvorlagen, die im Ständerat eine qualifizierte Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhielten, nur noch das Volksmehr. Die Mehrheit befand, damit würde die direkte Demokratie geschwächt. Der Nationalrat bekräftigte damit einen Entscheid von 1995.

Es bleibt dabei: Jeder der 20 Kantone hat eine Standes-Stimme, die 6 Halbkantone je eine halbe. Für ein Ständemehr braucht es also mindestens 12 Standes-Stimmen und das ist gut so. Das JUSO-Geschrei ist also nicht mehr als ein Theater.

Thomas Fuchs

SVP-Politiker Thomas Fuchs über seinen erzwungenen Rücktritt

Nach vier Legislaturen ist Schluss: Thomas Fuchs (SVP) darf am kommenden Sonntag wegen einer parteiinternen Amtszeitbeschränkung nicht mehr zu den Grossrats-Wahlen antreten. Nau spricht mit dem national bekannten SVP-Politiker über seine Zukunft.

Das Wichtigste in Kürze
Der SVP-Grossrat Thomas Fuchs kann zu den bernischen Wahlen am Sonntag nicht mehr antreten. Grund dafür ist die parteiinterne Amtszeitbeschränkung. Ganz verschwinden von der politischen Bühne will Fuchs aber trotzdem noch nicht.

Thomas Fuchs (51) ist seit 2002 bernischer SVP-Grossrat. Wegen einer parteiinternen Klausel darf er nach diesen 16 Jahren – also vier Legislaturen – jetzt nicht mehr erneut zur Wahl antreten. Dazu Fuchs: «Ich finde die Amtszeitbeschränkung völlig blöd.» Denn schliesslich sollen die Wähler entscheiden können, wen sie wählen wollen oder nicht.

Ist das Fuchs’ Abgang von der politischen Bühne?

Fuchs auf nationalem Parkett

Auch wenn er in Zukunft nicht mehr Grossrat ist, will Thomas Fuchs seine verschiedenen Mandate in politischen Vereinigungen behalten. Und auf seinem Abschiedsflyer bei seinen Kollegen im Rathaus steht: «Heute ist nicht alle Tage. Ich komm wieder, keine Frage.» Dieser Satz sei eine leise Drohung an seine Nachfolger: Wenn sie die Arbeit nicht gut machen, kandidiere er in vier Jahren erneut.

Bevor Thomas Fuchs in den Grossrat gewählt wurde, war er seit 1995 bereits Berner Stadtrat und dementsprechend bekannt in der Bundesstadt. So machte sich Fuchs beispielsweise für die Schliessung der Reitschule stark oder widersetzte sich dem Tram-Projekt Bern West.

Auch auf nationaler Ebene machte sich Fuchs einen Namen. 2007 verpasste er wegen 263 Stimmen zwar den Sprung in den Nationalrat, rutschte aber im März 2011 für Adrian Amstutz nach, der in den Ständerat gewählt wurde. Nach einem halben Jahr war das Gastspiel von Fuchs im nationalen Parlament aber schon wieder zu Ende: Bei den Wahlen im Oktober 2011 wurde er nicht wiedergewählt.

Nationale Bekanntheit erlangte Thomas Fuchs nicht zuletzt wegen seiner Homosexualität. Es ist unter anderem ihm zu verdanken, dass es jetzt eine GaySVP gibt. Stand ihm seine Offenheit einer noch grösseren SVP-Karriere im Weg? «Genützt hat es mir sicher nicht gerade, das ist klar.» Aber letztendlich habe er immer geradlinige Politik gemacht und sei zu dem gestanden, was ihm wichtig sei.

Und nächstes Jahr sind ja auch noch nationale Wahlen. Auch dort sei es noch nicht ausgeschlossen, dass er kandidiere, sagt Thomas Fuchs. Dies hange aber sicher davon ab, wie sich die Situation rund um Erich Hess entwickelt, welchen er schon seit vielen Jahren unterstützt und fördert.

Quelle: nau.ch

Streitbarer Berner SVP-Mann Thomas Fuchs tritt von Politbühne ab

Die Polit-Karriere von Thomas Fuchs ist einstweilen zu Ende. Der streitbare Berner SVP-Politiker darf wegen der parteiinternen Amtszeitbeschränkung nicht mehr zu den Grossratswahlen vom kommenden Wochenende antreten.

Am Montag nahm Fuchs deshalb seine letzte Session im bernischen Kantonsparlament in Angriff. Er verabschiedete sich mit einem Flyer und einem Fuchs aus Schokolade von den Ratskolleginnen und -kollegen.

Rund ein Vierteljahrhundert lang gehörte Fuchs zu den schillerndsten Politfiguren vorab in der Stadt Bern, dann aber auch im Kanton Bern. 2011 war er während einigen Monaten sogar Nationalrat.

Jeder kannte Fuchs wegen seinen Sprüche

Seine markigen Sprüche machten ihn bekannt wie ein bunter Hund. Jeder kannte ihn und jeder hatte eine Meinung zu Fuchs. Und nicht selten wurde er auch auf offener Strasse angepöbelt. Fuchs bekannte sich zu seiner Homosexualität, was seine Karriere in der SVP wohl nicht einfacher machte.

Seine diversen Mandate in politischen Vereinigungen will Fuchs behalten. Und auf seinem Flyer flirtet er bereits mit der Rückkehr in den institutionellen Politbetrieb: «Heute ist nicht alle Tage. Ich komm wieder, keine Frage.» (SDA)

Quelle: Blick.ch
Publiziert am 19.03.2018 | Aktualisiert am 19.03.2018

Flaggenschändung

Die SVP der Stadt Bern ist empört und verägert  über die unbewilligte Demonstration „gegen Grenzen und Nationen“ der Linksaktivisten am diesjährigen Nationalfeiertag. Besonders beschämend ist das öffentliche Verbrennen der Schweizer Fahne und der fehlende Mut und Verstand der Mitbeteiligten, dieses Hass-Ritual zu unterbinden.

Das Festival in der Reitschule mit dem Namen „No Border – No nations“ hätte man ergänzen sollen mit „no brain!“

Wenn die Demonstrationsteilnehmer konsequent wären, sollten sie die Schweiz in der Folge umgehend verlassen und auf jegliche staatliche Unterstützung verzichten. In Tat und Wahrheit lässt sich aber die Reitschule und ihr Umfeld von genau diesem verhassten Staat ihr Leben und ihren Aktivismus mitfinanzieren. Verlogener geht es kaum.

Bleibt zu hoffen, dass die soziale Missbilligung solcher Handlungen wenigstens weit um sich greift.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, dass der Gesetzgeber einen neuen Straftatbestand zum Schutz der Schweizer Fahne einführt. Immerhin ist die Schweizer Fahne das wichtigste nationale Symbol unseres Landes, womit eine Schändung/Verbrennung der Fahne eine ernste Beleidigung aller Schweizer-Bürger darstellt. Weiterlesen

Bern wehrt sich für das «Blaue Bähnli»

Das Tram nach Worb soll 2024 «Bernmobil-rot» fahren. Viele Berner wehren sich gemeinsam mit Thomas Fuchs. Aber spät.

Wer einst mit seinen Eltern den «Nachtexpress» auf (damals) DRS1 hören musste, der wusste: Früher oder später wurde er immer gewünscht, «dr schnällscht Wäg nach Worb». Der legendäre Sketch von Karl Steuer und Ernst Mischler, der mit der Erkenntnis endet, dass es doch das «Blaue Bähnli» gebe. Aber nicht mehr für viele Jahre. Vor Monatsfrist gaben RBS und Bernmobil bekannt, dass die zukünftigen Trams für die Linie 6 von Bernmobil beschafft würden. Also würden sie rot. Wenn der Ersatz-Kauf 2024 abgeschlossen ist, fährt nicht mehr das «Blaue Bähnli» nach Worb. Sondern ein herkömmliches rotes Bernmobil-Tram.

Das passt Thomas Fuchs (48) und vielen Bernern gar nicht. Der SVP-Grossrat hat mit der  Vereinigung «BernAktiv» nach Bekanntgabe des Farbwechsels eine Petition gestartet. Rund einen Monat nach dem Beginn sagt er, er sei «überrascht über die Resonanz». Fuchs spricht aus Erfahrung: «Normalerweise muss man aktiv anfragen, damit jemand Unterschriftsbögen ins Geschäft legt. Diese Petition ist jedoch ein Selbstläufer.» Auch die ehemalige Worber Posthalterin hat sich gemeldet – obschon sie jetzt im Bündnerland lebt. Über 100 Bögen sind bereits ausgefüllt zurückgeschickt worden.

Stellt sich nur die Frage, ob die Betriebsamkeit nicht zu spät kommt. Ein Augenschein im  heutigen Morgenverkehr zeigt: Richtung Worb waren schon fast so viele «normale» rote Trams unterwegs wie «Blaue Bähnli».

Eine zweite Babyklappe?

Grossrat Thomas Fuchs (SVP) fordert ein zweites Babyfenster im Oberland. Das Jugendamt und Regierungsrat Neuhaus reagieren skeptisch.

Am Mittwoch wurde das zweite Kind in das Babyfenster des Lindenhof-Spitals gelegt. Dem Mädchen geht es gut. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sucht nach Pflegeeltern.

«Das Babyfenster im Lindenhofspital hat zwei Kindern das Leben gerettet», sagt Grossrat Thomas Fuchs (SVP). Er sieht sich bestätigt. Das Fenster im Lindenhof wurde 2013 eröffnet, nachdem Fuchs im Grossen Rat eine Motion eingereicht hatte. Nun sagt Fuchs: «Es ist Zeit für ein zweites solches Angebot.» Falls nötig wolle er im Grossen Rat einen Vorstoss einreichen. Weiterlesen