«Die Fremdenpolizei kontrolliert die 
Lohnzahlungen an die 
Tänzerinnen»

Aufgrund eines breiten 
politischen Willens gilt das Cabaret-Tänzerinnen-Statut im Kanton Bern bis heute. Nun hebt es der Bundesrat auf – was im Kanton bedauert wird.

Der Bundesrat hebt das Cabaret-Tänzerinnen-Statut auf – zumindest in den Kantonen, die diese Regelung noch kennen. Der Kanton Bern hat zur ausländerrechtlichen Regelung speziell für Tänzerinnen ein zwiespältiges Verhältnis. Denn bereits 2007 hatte Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser (FDP) entschieden, die Bewilligung abzuschaffen. Der Grosse Rat kehrte diesen Entscheid mit einer deutlichen Mehrheit wieder um, indem er Motionen von Béatrice Stucki (SP) und Thomas Fuchs (SVP) annahm.

Obwohl der Kanton Bern inzwischen ein eigenes Prostitutionsgewerbegesetz hat, hat sich an den Haltungen zum Cabaret-Tänzerinnen-Statut nichts geändert. «Wir hätten uns das Cabaret-Tänzerinnen-Statut nach wie vor gewünscht», sagt Christa Ammann, Leiterin der Geschäftsstelle von Xenia. Das Statut biete den Tänzerinnen einen gewissen Schutz, etwa bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Der kantonale ­Migrationsdienst und die städtischen Fremdenpolizeien haben 2013 noch 62 solcher speziellen Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt, 2011 waren es 177. Insbesondere die Fremdenpolizei der Stadt Bern habe sich eine Kontrollmöglichkeit erarbeitet, sagt Amman. «Sie kontrolliert unter anderem die Lohnzahlungen von den Arbeitgebern an die Tänzerinnen», sagt Ammann. Seither habe sich die Situation in den Berner Cabarets verbessert.

Alexander Ott von der Fremdenpolizei Bern sagt, solche Kontrollmechanismen seien auch künftig möglich. Die Tänzerinnen müssen sich ab 2016 wie andere Selbständigerwerbende aus dem Ausland bei den Behörden melden und können 90 Tage bleiben. Diese Arbeitsbewilligung ist aber Angehörigen von EU-Staaten vorbehalten.

«Prostitution ist Usus»
Im internationalen Kontext habe man das Cabaret-Tänzerinnen-Statut nicht mehr aufrechterhalten können, sagt Ott. Denn eine Krankenschwester aus der Ukraine bekomme im Kanton Bern keine Bewilligung, eine Cabaret-Tänzerin hingegen schon. Von Gegnern der Sonderregelung wurde schon immer kritisiert, die Frauen könnten so nicht vor Menschenhandel und Prostitution geschützt werde. «Es ist in einer Mehrheit der Schweizer Cabarets Usus, dass die Tänzerinnen auf Geheiss der Cabaret-Betreiber entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum animieren und sich prostituieren», heisst es in einem Bericht der Bundeskriminalpolizei. An die Arbeitsbewilligung als Tänzerin ist ein Prostitutionsverbot geknüpft, das aber kaum überprüft werden kann.

Der Entscheid zur Aufhebung hinterlasse einen schalen Nachgeschmack, sagt Ammann. Zum einen werde kritisiert, der Schutz greife nicht, gleichzeitig heisse es, die Nachfrage werde nun aus dem EU-Raum gedeckt. Für diese Frauen verschlechterten sich aber die Arbeitsbedingungen, das zeigten etwa Erfahrungen aus dem Kanton Tessin, der das Statut 2010 abgeschafft hat. Die Frauen aus Drittstaaten hingegen seien aus dem sichtbaren Feld verschwunden. Für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten gibt es keine legale Möglichkeit mehr, einzureisen und zu arbeiten.

«Ich finde es extrem schade», sagt SP-Grossrätin Béatrice Stucki. Weil Tänzerinnen aus Drittstaaten nicht mehr legal arbeiten könnten, werde der Menschenhandel in diesem Bereich zunehmen. Da helfe auch das kantonale Prostitutionsgewerbegesetz nichts, denn darin gebe es kaum Massnahmen gegen den Menschenhandel. Das Prostitutionsgewerbegesetz regle ausschliesslich den Bereich der Sexarbeit, sagt Ammann. Da Tänzerinnen gemäss Arbeitsvertrag einem Prostitutionsverbot unterstünden, seien diese nicht mitgemeint.

Quelle: Anita Bachmann, Der Bund

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