Die verhinderte «Heilung»

Staatskunde: Grossrat Thomas Fuchs (SVP) versendet nachts um 1.16 Uhr eine Beschwerde gegen die städtische Lohndeckel-Vorlage. Das Mail geht beim Statthalteramt jedoch verloren.

In der Nacht auf den 2. September um 1.16 Uhr verschickte Grossrat Thomas Fuchs (SVP) eine Beschwerde gegen die Abstimmung zur Aufhebung der Lohnobergrenze von 200’000 Franken in der Stadtverwaltung. Darin ist von einer «Verluderung der Demokratie» und von einer «bewussten Irreführung der Stimmberechtigten» die Rede. Stein des Anstosses war der Umstand, dass die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel nicht mit dem Titel im Abstimmungsbüchlein übereinstimmte. In den Unterlagen zur Abstimmung vom 29. September war von einer «Aufhebung der Lohnobergrenze von 200’000 Franken» die Rede, auf dem Stimmzettel aber von einer «Teilrevision des Personalreglements der Stadt Bern und des Entschädigungsreglements des Gemeinderates».

Namens des Bundes der Steuerzahler (BdS) ersuchte Fuchs den Statthalter, wegen dieser «unlauteren und unzulässigen Handhabung» die Abstimmung abzusetzen und auf ein neues Abstimmungsdatum zu verlegen – «mit der Aufforderung, die Abstimmungsfrage genau zu formulieren». Um diesem Begehren den nötigen Nachdruck zu verleihen, hat der BdS seine Beschwerde auch noch als Medienmitteilung verschickt.

«Nie eine entsprechende Beschwerde»

Geschehen ist seither – nichts. Immerhin hätte der Regierungsstatthalter der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen müssen, damit die Abstimmung stattfinden kann. Die Abstimmung hat aber stattgefunden, ohne dass je ein Entscheid über die aufschiebende Wirkung publik geworden ist. Auch Fuchs hat sich nicht danach erkundigt. Beim Statthalteramt heisst es auf Anfrage zunächst, es sei «nie eine entsprechende Beschwerde» eingetroffen. Einen Tag später bestätigt Statthalter Christoph Lerch (SP), dass eine Beschwerde im «Amtsmail» eingetroffen und an den juristischen Sachbearbeiter weitergeleitet worden sei. Das Mail sei beim zuständigen Mitarbeiter aber nie eingetroffen. Die Informatik-Dienste seines Amtes würden zurzeit abklären, was mit der elektronischen Depesche geschehen sei. «Sobald wir herausgefunden haben, wo die Ursachen für diese Panne liegen, werden wir uns bei den Beschwerdeführern entschuldigen», sagt Lerch.

Ordnungsgemäss müssten Rechtsbegehren beim Statthalteramt per Post und von den Beschwerdeführern unterschrieben eingereicht werden. Der «Formmangel» der elektronisch eingereichten Beschwerde des BdS habe aber nicht «geheilt» werden können, da das Mail eben nie beim Sachbearbeiter eingetroffen sei, sagt Lerch. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit würden «Laienbeschwerden» auch per Mail entgegengenommen.

Der Statthalter wird Fuchs nun voraussichtlich beantragen, die Beschwerde als gegenstandslos zu betrachten, da dieser mit dem für ihn positiven Ausgang der Abstimmung auch kein Interesse mehr daran habe. Der erfahrene Beschwerdeführer Fuchs kann sich mit diesem Vorschlag «anfreunden». Erstaunlich eigentlich, dass er über die Formalitäten einer Beschwerde offenbar nicht im Bild gewesen ist.

Quelle: Bernhard Ott, Der Bund

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