Lotto: Die Berner Regierung will den Lotto-Veranstaltern das Leben erleichtern, Gutscheine aller Art sollen künftig wieder in beliebiger Anzahl auf dem Gabentisch zu finden sein. Der Regierungsrat prüft, wie er dies ermöglichen kann, ohne gegen das Geldspielgesetz verstossen. Das schreibt er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Thomas Fuchs. Der Stadtberner SVP-Grossrat will «widersinnige Einschränkungen für Lotto Veranstalter sofort wieder abschaffen» .Viele Vereine seien auf die Einnahmen aus dem Lotto angewiesen, macht Fuchs geltend.
Gutscheine zum Beispiel vom Coop seien ein beliebter Preis. Doch im Kanton Sem seien nur noch Gutscheine des lokalen Gewerbes erliaubt, und diese dürften höchstens 20 Prozent der Gewinnsumme ausmachen. Boom der Superlottos Gleichzeitig boomten die sogenannten Superlottos in den Nachbarkantonen. Dabei gebe es Gutscheine im Wert von bis zu 1000 Franken zu gewinnen. Bis zu Ho Prozent der Teilnehmenden an diesen Superlottos stammten aus dem Kanton Bern.
Diese Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger müsse aufhören. Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen. Die interkantonale Geldspielaufsicht habe die Kantone letzten September darauf aufmerksam gemacht, dass Gutscheine und Edelmetalle als Preise bei bewilligungsfreien Lottos unzulässig seien. Hintergrund ist das 2018 angenommene Geldspielgesetz. Der Kanton Bern habe die verlangte Praxiskorrektur vorgenommen.
Jetzt prüft die Berner Regierung die Möglichkeit, Lottos gesetzeskonform als sogenannte Kleinlotterien zu bewilligen. Dann wären Gutscheine, aber auch Edelmetalle und Barpreise als Gewinne weiter möglich, so wie dies Fuchs wünsche.